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Juso AG Hessich Lichtenau

Antrag: Verpflichtende Einführung von Elementarschadensversicherungen für Gebäude

Anträge

Die Jusos-HeLi fordern die Einführung einer verpflichtenden Elementarschadensversicherung für Gebäude, um im Falle des Schadenseintritts den Eigentümern eine ausreichende Kompensation zu ermöglichen und gleichzeitig die Belastung für die öffentlichen Haushalte zu reduzieren.

An: SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag, MdB Michael Roth, Juso-UBK Werra-Meißner

Wir fordern die Einführung einer verpflichtenden Elementarschadensversicherung für Gebäude, um im Falle des Schadenseintritts den Eigentümern eine ausreichende Kompensation zu ermöglichen und gleichzeitig die Belastung für die öffentlichen Haushalte zu reduzieren.

Begründung:

Die verheerende Flutkatastrophe der letzten Wochen hat in unserem Land nicht nur schweres Leid und große Beeinträchtigung der Betroffenen hervorgerufen, sondern auch milliardenschwere Schäden an Gebäuden verursacht. Aktuell ist es selbstverständlich gut und richtig, wenn die Politik Mittel in beträchtlicher Höhe zur Verfügung stellt, um die Folgen zu bekämpfen. Jedoch wäre dies  - zumindest im Bereich der betroffenen Gebäude in Privatbesitz - nicht notwendig, wenn ein ausreichender Versicherungsschutz bestanden hätte. Allerdings haben in den meisten gefährdeten Gebieten die Eigentümer nie die Chance gehabt, eine entsprechende Versicherung abzuschließen - schon gar nicht zu bezahlbaren Prämien. Versicherungen weigern sich vielfach, gerade gefährdete Gebäude zu versichern. Daher muß hier der Gesetzgeber aktiv werden und geeignete Versicherungen vorschreiben. Dabei ist sowohl der Eigentümer zum Abschluß einer solchen Versicherung zu verpflichten, als auch die Versicherungswirtschaft zu entsprechenden Angeboten. Dies entspricht der existierenden Regelung im Bereich der verpflichtenden KFZ-Haftpflicht und der bis vor einigen Jahren in vielen Bundesländern verpflichtenden Feuerversicherung von Gebäuden. Im Zuge einer neuen verpflichtenden Elementarschadensversicherung sollte auch diese Feuerversicherung erneut und diesmal bundesweit verpflichtend werden. Bei der Ausgestaltung des Gesetzes ist darauf zu achten, daß die Prämien nur von standortunabhängigen Gebäudeeigenschaften beeinflußt werden dürfen, damit nicht am Ende die Versicherung für Menschen mit Gebäudeeigentum in gefährdeten Gebieten unbezahlbar wird.